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Zusammenhang zwischen GKV, Basistarif Spezial und Standardtarif

Durch den Einigungsvertrag 1990 wurde für die PKV in den neuen Bundesländern (NBL) eine Sonderlösung geschaffen, die den unterschiedlichen Kostensituationen in Ost und West Rechnung trugen. So war für die NBL ein Abschlag auf die Gebühren der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen festgelegt worden, der in Zukunft allmählich abgebaut werden sollte. Gleichzeitig erfolgte für alle privaten Krankenversicherer die Einführung sogenannter „Osttarife“ mit einem gleichen Leistungsumfang, der an die Leistungen der GKV angelehnt war (Stand 1990).

Diese Tarife erhielten die Bezeichnung BSS (Basistarif Spezial) und BSZ ( Basiszusatztarif für stationäre Heilbehandlung) für die versicherungsfreien Angestellten und Selbständigen und BSB (Basistarif Spezial für Beihilfeberechtigte) bzw. BZB ( Basiszusatztarif für stationäre Krankenhausbehandlung für Beihilfeberechtigte) mit den unterschiedlichen Leistungsstufen für beihilfeberechtigte Personen und deren Familienangehörigen.

Ein Unterschied zwischen den anbietenden Unternehmen in den NBL gab es also nur im Preis und evtl. in der Beitragsrückerstattung. Inzwischen ist der nur für die NBL geltende Abschlag von zuletzt 10 % ab 1. Januar 2007 vom Gesetzgeber aufgehoben worden. Da die Tarife für diesen Fall eine Option auf die Umstellung des Versicherungsschutzes auf einen höherwertigen „Westtarif“ ohne neuerliche Risikoprüfung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Teil II enthalten, erfolgt in allen privaten Krankenkassen seit Jahresbeginn eine entsprechende Aktion. Dazu werden die mit diesen Tarifen versicherten Kunden angeschrieben und informiert. Nach Beendigung der Umstellungsfrist, die jedem Versicherten mitgeteilt wird, ist durch den Wegfall dieser Option (s. Nr. 17 Tarif BSS, Nr. 18 BSB, Nr.14 BSZ und Nr.15 BZB) eine Umstellung in dieser Form nicht mehr möglich. Jeder mit diesen Tarifen Versicherte sollte es sich also reiflich überlegen, ob er diese Möglichkeit ausschlägt oder annimmt.

Bei späteren Umstellungsversuchen könnten ihnen risikobedingte Aufschläge oder auch Ablehnungen gänzlich diesen Weg verbauen. Da aber immer weniger Versicherte im Bestand verbleiben, die sich selbst tragen müssen, ist mit einem schnelleren Kostenanstieg in Zukunft zu rechnen. Viele privaten Krankenversicherer haben diese Tarife auch kaum noch in den letzten Jahren angeboten. Aber sollten sich die Versicherten mit solchen „Osttarifen“ weiterhin begnügen, haben sie ab 1. 01. 2007 auch die bisherige Kürzung der erstattungsfähigen Aufwendungen um 20% im Bereich stationärer Krankenhausbehandlung im „früheren Bundesgebiet“ oder im Ausland mit Ausnahme der „RGW-Länder“ nicht mehr. Damit sind die Hinweise in Teil III Nr.1 Absätze 2 und 5 der Tarife BSB und BSS ungültig.

Zusammengefasst ist zu bemerken, dass diese Tarife seit deren Bestehen kein Verschlechterungen der Leistungen hinnehmen mussten, wie das bei der GKV der Fall war. Inzwischen ist damit der Leistungsunterschied zur GKV augenscheinlich geworden, wie das in der Vergleichstabelle zu sehen ist.

Der Standardtarif wurde, wie ja schon beschrieben, dazu eingeführt, für bestimmte Personengruppen einen preiswerten Versicherungsschutz vergleichbar mit dem der GKV anzubieten, da das Zurückwechseln für über 55-jährige in die GKV nur noch in Ausnahmefällen möglich ist (für alle Bundesländer).
Dieser Tarif wurde am Leistungsumfang der GKV ausgerichtet, was auch zu Veränderungen in der Leistungsbeschreibung führte. Bei einem Vergleich der Tarifdruckstücke von 2000 und 2004 ist das leicht zu erkennen. Und selbst die „Osttarife“ haben noch einen erheblich besseren Leistungsumfang, wie man augenscheinlich aus der Vergleichstabelle ersehen kann.

Da der heutige Standardtarif die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme von Nichtversicherten ab 1.Juli 2007 mit Kontrahierungszwang und ohne Vereinbarung von Vertragserschwernissen noch nicht erfüllt, wird er durch den PKV-Verband modifiziert. Nähere Angaben dazu und deren preisliche Gestaltung werden sicher erst im Juni 2007 zu erwarten sein.

Ergänzung:
Inzwischen sind die Leistungen des modifizierten Standardtarifes bekannt. Der aktuelle Stand der Tarife St/mSt zum 01.01.2008 finden Sie hier.

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