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Wechsel von freiwillig in der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherten in die Private Krankenversicherung

Seit 2. Februar 2007 gilt nun für diesen Personenkreis und zwar nur für Arbeitnehmer eine neue 3-Jahres-Regelung.

Dieser Personenkreis kann nur unter folgenden Voraussetzungen aus der GKV zur PKV wechseln:

- Er muss in 3 aufeinander folgenden Jahren einen Jahresbruttolohn über der Jahresarbeitsverdienstgrenze nachweisen.
Für 2007 ist für die alten und auch neuen Bundesländer die Jahresarbeitsverdienst-/ Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 3975 € festgelegt.
Für die folgenden Jahre werden diese Grenzen erst in der Regel im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

So erfolgten bisher die Steigerungen:

2004:   jährlich 46.350€  /  Monatlich 3862,50€
2005:   jährlich 46.800€  /  Monatlich:3900€
2006:   jährlich 47.250€  /  Monatlich 3937,50€
2007:   jährlich 47.700€  /  Monatlich 3975€
- Auch im 4. Jahr muss das Einkommen oberhalb dieser Grenze liegen.
Im Gegensatz zur vorherigen Regelung, wo es nur eine "1- Jahres- Regelung" gab, muss nun der gut verdienende Arbeitnehmer 2 Jahre länger warten, um das Recht zum Übertritt in die PKV zu erwerben. Da in dieser Zeit die zu überschreitenden Einkommensgrenzen auch weiter ansteigen, wird es für immer weniger Arbeitnehmer möglich, diesen Wechsel zu vollziehen. Das ist vom Gesetzgeber durchaus gewollt.

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