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Gesundheitsreform und die private Krankenversicherung

- Allgemeine Versicherungspflicht ab 1.4.2007
- Sanktionen bei Verletzung der Versicherungspflicht, Nichtzahlung der Beiträge und Kündigungsmöglichkeiten
- Wechsel von freiwillig in der GKV Versicherten in die PKV
- Übergangsregelungen für Nichtversicherte ab 1.7.2007 (Standardtarif)
- Basistarif ab 1.1.2009
- Wechsel innerhalb und zwischen Unternehmen der PKV
- Zusammenhang zwischen GKV, Basistarif Spezial und Standardtarif
Der Deutsche Bundestag beschloss am 2.Februar 2007 das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), dem am 16. Februar 2007 der Bundesrat zustimmte. Dieses Gesetz tritt am 1.April 2007 in Kraft, wobei auch weitere Termine in diesem Gesetz vorgesehen sind, die im Weiteren noch erläutert werden. Obwohl damit vor allem viele Veränderungen für das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen sind, hat es auch für die private Krankenversicherung (PKV) gravierende Auswirkungen.

Allgemeine Versicherungspflicht ab 1.4.2007

Im deutschen Krankenversicherungssystem wird erstmalig jeder verpflichtet, einer Krankenversicherung anzugehören. Das hat Konsequenzen sowohl für die GKV als auch die PKV. Schon krankenversicherte Personen müssen sich vorerst nicht darum kümmern. Aber es gibt auch in unserem Land n ...  mehr

Sanktionen bei Verletzung der Versicherungspflicht, Nichtzahlung der Beiträge und Kündigungsmöglichkeiten

Bei Nichterfüllung der Pflicht zur Versicherung, auch wenn diese Personen sich erst später( also Monate nach dem 1. April 2007) versichern, müssen sie bei Abschluss der Versicherung für die Zeit der Nichtversicherung Beiträge nachentrichten. Welche Konsequenzen entstehen nun bei N ...  mehr

Wechsel von freiwillig in der Gesetzliche Krankenversicherung Versicherten in die Private Krankenversicherung

Seit 2. Februar 2007 gilt nun für diesen Personenkreis und zwar nur für Arbeitnehmer eine neue 3-Jahres-Regelung.Dieser Personenkreis kann nur unter folgenden Voraussetzungen aus der GKV zur PKV wechseln: - Er muss in 3 aufeinander folgenden Jahren einen Jahresbruttolohn über der J ...  mehr

Übergangsregelungen für Nichtversicherte ab 1.7.2007 (Standardtarif)

Personen, die über keine anderweitige Absicherung verfügen und entsprechend dem neuen Recht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, müssen bereits ab 1. April 2007 dieser Pflicht zur Versicherung nachkommen.Nichtversicherte, die der PKV zugeordnet werden, unterliegen der Pflic ...  mehr

Basistarif ab 1.1.2009

Der Basistarif wird für alle Versicherungsfreie Personen, die zur PKV wechseln können, angeboten. Das gilt sowohl für Nichtbeihilfeberechtigte als auch ergänzend für Beihilfeberechtigte. Für diesen Personenkreis besteht eine Annahmepflicht nur dann nicht, wenn der Antragsteller sch ...  mehr

Wechsel innerhalb und zwischen Unternehmen der PKV

Innerhalb desselben Versicherungsunternehmens kann der Versicherte wie bisher in andere Tarife wechseln. Bei einem Wechsel in einen "höheren" Tarif erfolgt aber immer eine Risikoprüfung, die zur Ablehnung aber auch zu einem Risikozuschlag führen kann. Deshalb sollten sich die Antragste ...  mehr

Zusammenhang zwischen GKV, Basistarif Spezial und Standardtarif

Durch den Einigungsvertrag 1990 wurde für die PKV in den neuen Bundesländern (NBL) eine Sonderlösung geschaffen, die den unterschiedlichen Kostensituationen in Ost und West Rechnung trugen. So war für die NBL ein Abschlag auf die Gebühren der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebam ...  mehr
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