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Aktuelle Themenkomplexe

Altersvorsorge heute nicht mehr nur eine Geldanlage

Rechenspiel zwischen Renditegedanken, steuerlichen Vorteilen und Sicherheiten

Mittlere und höhere Einkommen brauchen langfristiges Vorsorgekonzept

Auch Beamtenversorgung, VBL und Versorgungswerke müssen sich auf Veränderungen einstellen

Konsequenzen beim Aufbau der Altersvorsorge für freiwillig- und Pflichtversicherte in der GKV

Privatversicherte fein raus?

Früh beginnen- sonst ist der Aufwand im Alter immer größer

Etappen zum Aufbau einer Altersvorsorge- Erkennen der Lücken

Zusammenfassung

Gesundheitsreform und die private Krankenversicherung

Themen-Vorschau

Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VWL)

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Lebensstandardsicherung im Alter

Lücken der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung (UV)

Versicherungshilfe des Öffentlichen Dienstes

wichtigste Versicherung- Privathaftpflicht

Dateien-Download
Rechenschema Riesterrente
Zulagenrechner Förderrente
Versorgungslückenrechner
Auszahlung von Geldanlagen
Steuervorteil Basisrente

Kapitallebens- und Rentenversicherungen in der Auszahlungsphase

Altverträge, wie oben beschrieben, sind bei Kapitalauszahlungen steuerfrei. Die steuerliche Behandlung spielt bei Ihnen erst dann eine Rolle, wenn das Geld in irgendeiner Form wieder angelegt wird. Vorher vereinbarte Dynamiken sind auch in Zukunft nicht steuerschädlich. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Verträge während der Laufzeit an geänderte Lebensverhältnisse angepasst werden. Dabei gilt, dass Vertragsänderungen, durch die wesentliche Merkmale geändert werden, als Novationen zu werten sind. Dies bedeutet, dass die Änderung so behandelt wird, als ob ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, wobei die Steuerprivilegien von Altverträgen verloren gehen. Da es beim Verständnis von Novationen viele Unklarheiten gibt, sollte nachfolgende Tabelle genauer betrachtet werden:

Dieses Privileg endete am 1.1.2005 bei Neuverträgen.

Bei Kapitalauszahlung dieser Verträge sind diese nach Abzug der eingezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Bei Laufzeiten von mindestens 12 Jahren und Auszahlungen frühestens mit 60 Jahren werden davon nur 50% besteuert. Der steuerpflichtige Teil gehört zu de Kapitaleinnahmen und wird mit diesen zusammen unter Abzug des Sparerfreibetrages und der Werbungskostenpauschale ( 2007: 801€/ 1602€ - Alleinstehende/ Ehepaare) besteuert. Viele Versicherungsunternehmen bieten Teilauszahlungen vom 60. bis 67. Lebensjahr nach eigenem Wunsch an, was vom Vorsorgenden erst im Alter entschieden werden kann, ob und in welcher Höhe er diese annimmt. Damit unterläuft er zumindest teilweise die Besteuerung und hat im Alter Kapital zur Verfügung.

Bei Auszahlungen von privaten Rentenversicherungen (Leibrenten) hat sich die Situation sowohl für Alt- als auch Neuverträge verbessert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Eintrittsalter ab. Beginnt die Rentenzahlung mit 65 sind bei 1000€ Rente nur 180€ steuerpflichtig. Nach altem Recht waren das 270 €. Gleiches trifft auch auf Sofortrentenversicherungen mit Einmalzahlungen zu. Insgesamt hat die Gesetzgebung eine Verbesserung bewirkt, die Rentenzahlungen steuerlich günstiger stellt.

Ertragsanteil Leibrenten
Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug Ertragsanteil Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug Ertragsanteil Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug Ertragsanteil
55 26 % 61 22 % 67 17 %
56 26 % 62 21 % 68 16 %
57 25 % 63 20 % 69 15 %
58 24 % 64 19 % 70 15 %
59 23 % 65 18 %
60 22 % 66 18 %

Außerdem haben sich inzwischen die Grenzen zwischen Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen und ihren Fondsverwandten verwischt. So z. B. gibt es inzwischen private Rentenversicherungen, die im Ansparteil aus einer „Kapitallebensversicherung“ mit gleichen Leistungen wie die Originalprodukte bestehen, einen flexiblen Ablauf und Möglichkeiten zur gestaffelten Auszahlung von Kapital als auch Rentenleistungen von Vornherein haben, wobei man sich erst im Alter entscheidet, welche Option man wählt. Diese können noch mit verschiedenen Zusatzbausteinen versehen werden und enthalten weitere Optionen. Da die Konkurrenz auf dem Altersvorsorgemarkt immer größer wird, wird auch die Flexibilisierung zunehmen.

An Produkten mit Zahlungen in den Kapitalteil der Versicherungen je nach Möglichkeiten in der jeweiligen Lebenssituation und auch der Option zwischenzeitlicher Auszahlungen und von Änderungen in den Versicherungsleistungen wie z. B. bei Berufsunfähigkeit, bei Tod, Unfalltod ohne erneute Gesundheitsprüfung wird in der Branche gearbeitet.


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