Dieses Privileg endete am 1.1.2005 bei Neuverträgen.
Bei Kapitalauszahlung dieser Verträge sind diese nach Abzug der eingezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Bei Laufzeiten von mindestens 12 Jahren und Auszahlungen frühestens mit 60 Jahren werden davon nur 50% besteuert. Der steuerpflichtige Teil gehört zu de Kapitaleinnahmen und wird mit diesen zusammen unter Abzug des Sparerfreibetrages und der Werbungskostenpauschale ( 2007: 801€/ 1602€ - Alleinstehende/ Ehepaare) besteuert. Viele Versicherungsunternehmen bieten Teilauszahlungen vom 60. bis 67. Lebensjahr nach eigenem Wunsch an, was vom Vorsorgenden erst im Alter entschieden werden kann, ob und in welcher Höhe er diese annimmt. Damit unterläuft er zumindest teilweise die Besteuerung und hat im Alter Kapital zur Verfügung.
Bei Auszahlungen von privaten Rentenversicherungen (Leibrenten) hat sich die Situation sowohl für Alt- als auch Neuverträge verbessert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Eintrittsalter ab. Beginnt die Rentenzahlung mit 65 sind bei 1000€ Rente nur 180€ steuerpflichtig. Nach altem Recht waren das 270 €. Gleiches trifft auch auf Sofortrentenversicherungen mit Einmalzahlungen zu. Insgesamt hat die Gesetzgebung eine Verbesserung bewirkt, die Rentenzahlungen steuerlich günstiger stellt.
| Ertragsanteil Leibrenten | |||||
| Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug | Ertragsanteil | Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug | Ertragsanteil | Vollendetes Lebensjahr ab Rentenbezug | Ertragsanteil |
| 55 | 26 % | 61 | 22 % | 67 | 17 % |
| 56 | 26 % | 62 | 21 % | 68 | 16 % |
| 57 | 25 % | 63 | 20 % | 69 | 15 % |
| 58 | 24 % | 64 | 19 % | 70 | 15 % |
| 59 | 23 % | 65 | 18 % | ||
| 60 | 22 % | 66 | 18 % | ||
Außerdem haben sich inzwischen die Grenzen zwischen Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen und ihren Fondsverwandten verwischt. So z. B. gibt es inzwischen private Rentenversicherungen, die im Ansparteil aus einer „Kapitallebensversicherung“ mit gleichen Leistungen wie die Originalprodukte bestehen, einen flexiblen Ablauf und Möglichkeiten zur gestaffelten Auszahlung von Kapital als auch Rentenleistungen von Vornherein haben, wobei man sich erst im Alter entscheidet, welche Option man wählt. Diese können noch mit verschiedenen Zusatzbausteinen versehen werden und enthalten weitere Optionen. Da die Konkurrenz auf dem Altersvorsorgemarkt immer größer wird, wird auch die Flexibilisierung zunehmen.
An Produkten mit Zahlungen in den Kapitalteil der Versicherungen je nach Möglichkeiten in der jeweiligen Lebenssituation und auch der Option zwischenzeitlicher Auszahlungen und von Änderungen in den Versicherungsleistungen wie z. B. bei Berufsunfähigkeit, bei Tod, Unfalltod ohne erneute Gesundheitsprüfung wird in der Branche gearbeitet.