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Rechenspiel zwischen Renditegedanken, steuerlichen Vorteilen und Sicherheiten |
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Um den steuerlichen Aspekt etwas aufzudröseln, müssen wir einmal die Ansparphase als auch die Auszahlungsphase auseinanderhalten.
- In der Ansparphase liegen bei vielen Vorsorgenden die persönlichen Ziele weit auseinander. Kaum einer kann dabei voraussehen, was ihm bis zum Rentenalter als wichtig erscheint. Auch die persönliche Lebenssituation kann sich dabei kurzfristig erheblich ändern. Flexibilität, Renditechancen, steuerliche Vorteile, Möglichkeiten der Nutzung zum Erwerb einer Immobilie und die Notwendigkeit der eigenen Absicherung oder die der Familie spielen auf jeden Fall für Jedermann eine nicht zu unterschätzende Reihenfolge in den Prioritäten, die sich im Laufe der Zeit ändern wird.
- Aus diesem Grunde existiert inzwischen eine Vielzahl von Produkten, mit denen Banken, Finanzdienstleister, Bausparkassen und vor allem Versicherungsunternehmen um die Gunst der Vorsorgenden kämpft. Die veränderte Besteuerungssituation, die Notwendigkeit der langfristigen Vorsorge vor allem durch die ständig sich in negativer Richtung entwickelnde Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der Leistung aus Versorgungswerken… führt dazu, dass eine private Vorsorge ein Muss geworden ist und dafür immer mehr und immer flexiblere Produkte auf den Markt kommen.
- Um sich etwas einzuschränken, wird in diesem Artikel der Schwerpunkt auf folgende Vorsorgeprodukte gelegt:
* Kapitallebensversicherungen (KLV)
* private Rentenversicherungen (PRV)
* Riester- oder Förder-Renten
* Rürup – oder Basisrenten
* alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Gleichzeitig müssen aber auch noch auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Versorgungswerke
verschiedener Berufsgruppen, die Versorgung Bund Länder (VBL) und angelehnter Versorgungen
eingegangen werden, da sie ja genau so wie die Beamtenversorgung steuerliche Konsequenzen haben
werden.
- In der Auszahlungsphase, die bei Vorsorgesparern in der Regel nach dem 60. Lebensjahr liegt, kann heute ein z.B. 20-Jähriger nicht voraussehen wie dann seine Steuersituation sein wird. Er muss außerdem einkalkulieren, dass sein Renten- oder Pensionsbeginn in Zukunft immer weiter nach Hinten gelegt wird. Doch schon heute sind viele Versicherungsprodukte mit einem flexiblen Ablauf versehen, die dieser Sorge Rechnung tragen. Und bei der Besteuerung gilt meist die Regel: Bei vom Gesetzgeber beschlossenen Steueränderungen sind Altverträge bei Schlechterstellungen nicht betroffen, was im Weiteren noch erläutert wird.
Kapitallebens- und Rentenversicherungen in der Ansparphase
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Kapitallebensversicherungen nach altem Recht, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und bei denen der Erstbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde ( neben der Frage des Vertragsbeginns ist die Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie z.B. laufende Beitragszahlung, Einhaltung der Mindestve ... mehr
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Kapitallebens- und Rentenversicherungen in der Auszahlungsphase
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Altverträge, wie oben beschrieben, sind bei Kapitalauszahlungen steuerfrei. Die steuerliche Behandlung spielt bei Ihnen erst dann eine Rolle, wenn das Geld in irgendeiner Form wieder angelegt wird. Vorher vereinbarte Dynamiken sind auch in Zukunft nicht steuerschädlich. Dabei kommt es immer w ... mehr
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Riester- oder Förder-Renten
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In der Ansparphase
Schon ab 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz („Riester“)die steuerliche Förderung bei speziell zertifizierten Produkten eingeführt. Förderungsfähig sind folgende Produkte:
Private Rentenverträge,
Anteile an thesaurierenden Inv ... mehr
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Rürup– oder Basisrenten
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In der Ansparphase
Zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung gehören
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen,
Beiträge an eine landwirtschaftliche Alterskasse,
Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversiche ... mehr
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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
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In der Einzahlungsphase
Sie ist nur für Angestellte im 1.Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I-V) möglich. Selbständige mit Ausnahme von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbH sind davon ausgeschlossen. Das gilt auch für Beamte. Angestellte im ö.D. mit VBL oder einer ähnlichen Versorgung hab ... mehr
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Einige Gedanken zu Renditen und Sicherheiten der Vorsorgeprodukten
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Nicht unwichtig für viele „ Aktien- und Fondsgeschädigte“ ist der Wunsch im Alter mit Sicherheiten rechnen zu können. Im Versicherungsgewerbe gibt es den sogenannten Garantiezins für Kapitallebensversicherungen, der seit diesem Jahr 2,25 % beträgt. Viele wissen nicht, dass dieser auch im Versicherun ... mehr
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Ab 2009 kommt die Abgeltungssteuer
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Ab 2009 sind für Kapitaleinkünfte maximal 25 % Steuern zu zahlen. Wie das konkret aussieht, soll folgendes Beispiel demonstrieren:
10.000 € Kapitalerträge (wie Zinsen, Dividende oder Kursgewinne)
Davon werden 25 % Abgeltungssteuer = 2500€
und davon 5,5 % Solidarzuschlag ... mehr
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angezeigte Verweise: 1 bis 7 (von 7 insgesamt) Seiten: 1
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