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Aktuelle Themenkomplexe

Altersvorsorge heute nicht mehr nur eine Geldanlage

Rechenspiel zwischen Renditegedanken, steuerlichen Vorteilen und Sicherheiten

Mittlere und höhere Einkommen brauchen langfristiges Vorsorgekonzept

Auch Beamtenversorgung, VBL und Versorgungswerke müssen sich auf Veränderungen einstellen

Konsequenzen beim Aufbau der Altersvorsorge für freiwillig- und Pflichtversicherte in der GKV

Privatversicherte fein raus?

Früh beginnen- sonst ist der Aufwand im Alter immer größer

Etappen zum Aufbau einer Altersvorsorge- Erkennen der Lücken

Zusammenfassung

Gesundheitsreform und die private Krankenversicherung

Themen-Vorschau

Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VWL)

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Lebensstandardsicherung im Alter

Lücken der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung (UV)

Versicherungshilfe des Öffentlichen Dienstes

wichtigste Versicherung- Privathaftpflicht

Dateien-Download
Rechenschema Riesterrente
Zulagenrechner Förderrente
Versorgungslückenrechner
Auszahlung von Geldanlagen
Steuervorteil Basisrente

Privatversicherte fein raus?

Rentner erhalten für ihre private Krankenversicherung ebenso wie freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss für die private Krankenversicherung. Der Beitragszuschuss wird in Höhe des halben durchschnittlichen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen, bezogen auf den Bruttobetrag der Rente oder aller Renten auch der Witwen/Witwer-Renten gezahlt (maximal aber 50% des Beitrags zur privaten Krankenversicherung).

Er beträgt z. Z. nach Rückfragen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 6,95 % auf die Brutto-Renten.

Das trifft auf nicht wenige privat Krankenversicherte zu. Auch viele Selbständige können mindestens 5 Beitragsjahre nachweisen, bevor sie sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. In der Handwerksrolle eingetragene Selbständige kommen aus dieser Pflicht erst nach 18 Jahren heraus. Es gibt auch Gruppen von Selbständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Bei Beihilfeberechtigten- nach Pensionierung 70% Beihilfe- was bei Beamten, Richtern und Berufssoldaten und ihren nicht versicherungspflichtigen Ehepartnern der Fall ist, werden häufig ebenfalls noch Renten gezahlt. Das trifft vor allem für viele Beamte der neuen Bundesländer zu, die bis zum 3.10.1990 alle gesetzlich pflichtversichert waren. Auch „Seiteneinsteiger“ in die Beamtenlaufbahn, wie Bauingenieure, Ärzte oder auch Professoren an Hochschuleinrichtungen sind davon betroffen, wenn sie vorher längere Zeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet haben.

Bei Bundesbeamten und auch bei Beamten von bestimmten Bundesländern wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern gibt es aber eine Besonderheit:

  • Der Beihilfebemessungssatz wird bei Zuschuss eines Rentenversicherungsträgers von mindestens 41 € (Stand: 2007)zum PKV-Beitrag für den Zuschussempfänger um 20 Prozentpunkte gekürzt. Ein Teilverzicht auf den Zuschuss verhindert die Kürzung.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen:

1. Bei einer Rente von 589 € in 2007 würde der Zuschuss 589 x 6,95 %= 40,94 € betragen
2. Jede höhere Rente würde bei Annahme der vollen Zuzahlung die Beihilfe von 70 % auf 50 % verringern.
3. Der Beihilfeberechtigte müsste notwendiger Weise seine Restkostenabsicherung über die private Krankenversicherung von 30 % auf 50 % erhöhen, was entsprechende Mehrkosten verursachen würde.
4. Günstiger für ihn ist, wenn er auf einen Beitragszuschuss von unter 41 € besteht und damit einen Teilverzicht ausübt. Natürlich ist das ein Rechenbeispiel für diesen konkreten Fall in 2007. 1.000 € Rente, würden nämlich einen Zuschuss von schon 69,50€ bedeuten. Und der Beihilfeberechtigte hätte gegen zu rechnen, ob das eine Beitragserhöhung in der PKV ausgleichen würde. Die konkrete Situation müsste in jedem darauffolgendem Jahr neu überprüft werden, denn der halbe durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ändert sich jährlich und die Zahl 41€ ist auch nicht für die Ewigkeit festgelegt.

Beachte:

  • Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls den Beitragszuschuss vom Rentenversicherungsträger.
  • Sie müssen aber für Alterseinkommen jeglicher Art keine Beiträge entrichten.

Die Angst vor schnell steigenden Beiträgen im Alter kann heute Neueinsteigern genommen werden, denn durch den 10 %igen vom Gesetzgeber festgelegten Beitragszuschlag mit dem Ziel der Stabilisierung der Beiträge im Alter, der nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt werden muss, wird das Problem weiter entschärft. Und außerdem bildete die PKV schon immer Altersrückstellungen, wovon bei der GKV keine Rede sein kann. Seit einiger Zeit werden in der Branche auch noch zusätzliche Beitragssenkungstarife angeboten, die eine bis zu 50%ige Beitragssenkung im Alter möglich macht. Wenn das Pessimisten noch immer nicht ausreicht, könnte ja mit Beitragsersparnissen gegenüber der GKV zusätzlich zum Beispiel in eine Private Rentenversicherung eingezahlt werden, deren Rentenauszahlung u.a. auch zur Zahlung der Beiträge im Alter verwendet werden könnte.
Da bei Vollkostenversicherten das Krankentagegeld nicht mehr benötigt wird, sinkt damit auch der Beitrag. Und bei Beihilfeberechtigten wurde gerade darüber gesprochen, dass die Restkosten (siehe oben) nur noch zu 30 % abzusichern sind. Eigentlich sind diese Personen zu beneiden, denn sie haben bei einigen Versicherern noch bei Nichtinanspruchnahme der Kostenerstattung hohe Beitragsrückerstattungen (BRE), von denen gesetzlich Versicherte in dieser Höhe nur träumen können. Die Vorteile bei der Erstattung von Leistungen haben sich sicher schon überall herumgesprochen. Leistungskürzungen wie in der GKV sind ausgeschlossen. Die Frage: Privatversicherte fein raus? - wäre damit wohl von selbst beantwortet.