Ab 2007 weniger steuerfrei anlegen
Sparer können ab 2007 nur noch 801 Euro Zinsen (Ehepaare 1.602 Euro) im Jahr inklusive Werbungskostenpauschale steuerfrei stellen. Das Limit schöpfen Singles durch 26.700 Euro Sparguthaben mit 3 Prozent Zinsen pro Jahr aus. Bisher durften sie die Zinsen für 47.367 Euro Guthaben steuerfrei kassieren.
| Sparzins (Prozent) |
Steuerfreies Vermögen für Alleinstehende (in Euro) |
Steuerfreies Vermögen für Ehepaare (in Euro) |
||||
| 2006 | 2007 | Differenz | 2006 | 2007 | Differenz | |
| 2 | 71.050 | 40.050 | 31.000 | 142.100 | 80.100 | 62.000 |
| 3 | 47.367 | 26.700 | 20.667 | 94.734 | 53.400 | 41.334 |
| 4 | 35.525 | 20.025 | 15.500 | 71.050 | 40.050 | 31.000 |
| 5 | 28.420 | 16.020 | 12.400 | 56.840 | 32.040 | 24.800 |
Sollte heute ein Rentner/in vor der Wahl stehen, seine Geldanlagen entweder in ein Entnahmedepot oder in eine sofort beginnende Rentenversicherung stecken zu wollen hat er eine Reihe von Dingen zu bedenken, die er dabei berücksichtigen muss.
Folgendes Beispiel sollte das anschaulich demonstrieren:
| 1. | Ziel ist es mit monatlich etwa 1000€ auszukommen. | 2. | Wird das Geld in ein Entnahmedepot eingezahlt und z.B. aktuell mit 4, 6% verzinst, unterliegt man der Zinsabschlagssteuer, die über die Laufzeit ständig sinkt. Gleichzeitig weiß aber kein Mensch wie lange er lebt. Legt er die Laufzeit auf z.B. 20 Jahre fest und er lebt nach Auszahlungsbeginn mit 65 länger als 20 Jahre, wie im Beispiel errechnet, und was für Frauen und auch Männer in Zukunft gar nicht mehr so unwahrscheinlich ist, steht er dann im 85. Lebensjahr vor einem Nichts. Es sei denn er verlängert die Auszahlungszeit, was damit natürlich zu einer Senkung der Leistungen führt. | 3. | Wird das Geld aber in eine sofortbeginnende Rente gelegt, die auch noch im vorliegenden Fall jährlich um 1% steigt, erfolgt die Auszahlung bis zum Lebensende- auch wenn man 100 Jahre oder älter wird. Es ist eben eine Versicherung. Damit das Geld bei vorzeitigem Tod nicht ganz verloren geht, kann eine Garantiezeit festgelegt werden, bis zu der auf jeden Fall gezahlt wird (im vorliegenden Fall 10 Jahre). Zu beachten ist, dass bei Frauen aufgrund der statistisch gesehen längeren Lebenszeit auch mehr Geld für gleiche Leistungen aufgebracht werden muss. | 4. | Verglichen wird aber hier vor allem der steuerliche Aspekt. |
| sofort beginnende Rentenversicherung * | Entnahmedepot * | |||
| Mann | Frau | kein Unterschied zwischen Mann und Frau | ||
| notwendige Einzahlung | 184.000 € | 200.000 € | 184.000 € | 200.000 € |
| Rente monatlich | 1.000 € | 1.000 € | 1.160 € | 1.261 € |
| Rentensteigerung | 1 % | 1 % | keine | keine |
| Rente 2021 | 1.148 € | 1.148 € | 1.160 € | 1.261€ |
| Besteuerung 2007 bei Steuersatz 30% |
1.000 €x18 %x30 % 54 € |
1.000 €x18 %x30 % 54 € |
bei Freistellung von Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag |
|
| Besteuerung 2021 bei Steuersatz 30% |
1.148 €x18 %x30 % 61,92 € |
1.148 €x18 %x30 % 61,92 € |
durchschnittlich: 133 € |
145 € |
Berechnungsgrundlage ist ein Angebot eines renommierten Unternehmens der Versicherungsbranche.
Bei diesem Vergleich liegt die sofortbeginnende Rentenversicherung eindeutig vorn.
Diese Beispiele zeigen Situationen, wo man sich für bestimmte Vorsorgeprodukte interessieren muss. Wenn man einzelne Dinge so wie oben gegeneinander abwägt, verliert man vor allem im Steuerbereich sehr schnell den Gesamtüberblick Auch hier gilt:
Versuchen wir das alles langsam vom Einfachen zum Komplizierten zu verstehen. Dabei spielt im Steuerrecht das steuerfreie Existenzminimum, oder wie es fachsprachlich heißt, der Grundfreibetrag eine wichtige Rolle.
In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr § 32a Abs. 1 Nr.1 EStG (Stand: 2007). Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag muss deshalb von Zeit zu Zeit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Wie schon genannt beträgt der Grundfreibetrag im Jahr 2007 7.664 € für Alleinstehende und 15329 € für Ehepaare.

Also kann man nur vom aktuellen Stand des Grundfreibetrages bei Hochrechnungen ausgehen, um die steuerliche Behandlung der Alterseinkommen auf viele Jahre in Voraus betrachten zu können.
Andere Größen der Berechnung sind schon, wie oben erläutert, bis 2040 bekannt.
Bezieht eine Person allein eine Erstrente von 1198€ in 2007, wovon 54% steuerpflichtig sind, wie für Rürup- Renten erläutert, erreicht er gerade diese Grenze.
| Bruttorente ( 1198,45x12=14381,48 €) | |
| Davon steuerpflichtig (54%) | 7766 € |
| minus Werbungskostenpauschale | - 102 € |
| Einkünfte | 7664 € |
Alle weiteren Einkommen darüber müsste er besteuern.
Aber wie sieht es, sagen wir mal 2040, aus, vorausgesetzt Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale ändern sich nicht. Dann wäre eine Jahrerente in Höhe des Grundfreibetrags plus Werbungskostenpauschale, also 7768€, da dann Renten zu 100% besteuert werden, das Einkommen, ab dem eine Besteuerung beginnt. Natürlich ist das etwas vereinfacht, da noch andere Kosten im Alter abgesetzt werden können. Aber sofort fällt auch dem Laien auf, dass seit 2005 (als noch 50% der Renten der GRV bei erstmaligem Rentenbeginn besteuert wurden, und das gilt für diesen Jahrgang zumindest für diesen Betrag auch in Zukunft) bis zum Jahr 2040 als Renteneintrittsalter eine Halbierung des steuerfreien Einkommens quasi erreicht wird. Wir sprechen dann von einer Monatsrente von 647€.
| Wenn jetzt noch relativ wenige Rentner Steuern zahlen müssen, trifft es in Zukunft fast alle. |
Nun kehren wir wieder zurück zu denen, die aufgrund ihres Einkommens zusätzliche Altersvorsorge betreiben konnten und es auch tatsächlich getan haben. Wie verhält es sich bei den Vorsorgeprodukten, auf die wir bisher näher eingegangen sind. Kleine Beispielsrechnungen sollen das demonstrieren.
| Wie sieht es in 2007 aus? | Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 |