Mitglieder von Versorgungswerken, wie Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Notare, Apotheker u.a., die keine Befreiungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen konnten oder genommen haben, sind, was die Leistungen betrifft, sicher besser dran als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotzdem hat dieses System den Mangel, dass es wie bei der VBL nicht vollständig kapitalgedeckt ist.
Aber das wissen ihre Mitglieder und auch, dass die Beiträge wie die zur Rürup-Rente steuerlich abgesetzt werden. Weniger herumgesprochen hat sich, dass seit 2005 mit einem Schlag bei Rentenleistungen von 27 % Besteuerung bei einem Eintrittsalter mit 65 auf 50 % umgestellt wurde. Bis zum Jahre 2040 werden diese dann zu 100 %, wie bei Rürup- Renten erläutert, zur Besteuerung herangezogen werden.
Das Problem Brutto und Netto sollte sich dann derjenige, den es betrifft schon genau durchdenken.