Sollte sich jemand näher mit der Problematik der VBL und abgeleiteter Versorgungskassen, wie die der Kommunen und Kirchen, beschäftigen, kann er sich im Internet über www.vbl.de oder www.wikipedia.de sehr gut informieren.
Auf einige Probleme sollte dennoch verwiesen werden!
- Bei der Versorgungsanstalt sind etwa 4 Millionen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes versichert. Etwa eine Million Menschen erhalten eine Zusatzrente von der VBL, die seit 2002 „Betriebsrente“ genannt wird.
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind in der Regel aufgrund des Tarifvertrages über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienste (ATV) in der VBL pflichtversichert. Zusätzlich bietet die VBL auch Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung an.
1. Nutzung der VBL zur Riester-Rente
2. Realisierung des Rechtes der Arbeitnehmer seit 2002 zur Entgeltumwandlung
Die VBL baut auf ein anderes System der Berechnung auf:
| 1. | Bis 2002 wurde die Zusatzrente zur GRV bei 40 Beitragsjahren bis auf 91,75 % des letzten Nettogehaltes aufgestockt unabhängig von der Zahlung durch die gesetzliche RV. Das System war bis dahin ein reines Umlageverfahren. |
| 2. | Seitdem wird es auf eine neue Grundlage gestellt. Es wird umgestellt auf ein Betriebsrentenmodell nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Alte bis dahin erworbene Ansprüche, die nach dem Prinzip des Umlageverfahrens erarbeitet wurden, sind auch nach dem neuen Berechnungssystem noch zu erstatten. Ein Kapitalstock dazu gab es bisher noch nicht, so dass bei Rentenzahlungen nach 2002 auf aktuelle Beiträge zurückgegriffen werden muss, die natürlich den Kapitalstock verringern. Bei den Berechnungen werden fiktive Kapitalerträge angenommen, deren Nachweis nirgendwo bei einem Träger der VBL nachgewiesen werden konnte. |
| 3. | Um das zu verdeutlichen kann man die Beitragssatzentwicklung der Systeme West und Ost vergleichen, deren Berechnungssystem gleich ist. Tarifgebiet West Umlagebeitrag seit 1.1.2002 7,86 % davon AN:1,41% Tarifgebiet Ost Umlagebeitrag seit 2004 1,5% bis dahin 1%, seit 2004 0,5% davon AN. Wenn die notwendigen Gelder dazu nicht reichen, wird sicher wie in den alten Bundesländern eine Beitragsanpassung ohne Leistungserhöhung erfolgen. |
Die Entwicklung in den ABL sind bisher folgende:
| Jahr | Umlage AG | Eigenanteil AN |
| 1973 | 4 % | ---- |
| 1990 | 4,5 % | ---- |
| 1995 | 4,8 % | ---- |
| 1998 | 5,2 % | ---- |
| 1999 | 6,45 % | 1,25 % |
| Seit 1.1.2002 | 6,45 % | 1,25 % |
Lt. www.wikipedia.de: Die Finanzierung des Abrechnungsverbands Ost wird seit dem 1. Januar 2004 schrittweise von dem Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes System übergeleitet. Neben einer Umlage in Höhe von 1 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts werden hierzu zusätzliche Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen sind. Seit 1. Januar 2004 zahlen die Arbeitgeber deshalb zusätzlich zur Umlage einen Beitrag in Höhe von 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (0,5 % Arbeitgeberanteil und 0,5 % Arbeitnehmeranteil). Der Beitrag erhöht sich in den nächsten Jahren schrittweise auf den Höchstsatz von 4 %, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen wird.
- Seit 2002 wird die VBL wie eine Form der betrieblichen Altersvorsorge gewertet. Deshalb ist sie auch steuerlich so zu behandeln (z. B. wie eine Pensionskasse). Das hat den Vorteil dass, die Beiträge steuerfrei sind und bei Auszahlung dafür aber voll versteuert werden. Auch bei Rentenzahlung erfolgt die Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Da die VBL ihre Versicherten aber auch anschreibt, dass sie für die selbst eingezahlten Beiträge in die VBLklassik Riester-Förderung beantragen können, um die Riester-Zulagen zu bekommen, sollte man daran denken dass man nur, wenn w.o. erläutert über den Arbeitnehmer- Anteil mindestens der Mindestbeitrag eingezahlt auch die volle Förderung zugestanden wird. Und das ist in den neuen Bundesländern (NBL) nicht der Fall. Ab 2008 müssten dann wenigstens 4% vom Brutto minus Zulagen eingezahlt werden. Sie verschenken die Förderung in den NBL (ohne Zulagen gerechnet) zu 7/8. Doch auch in den alten Bundesländern ist das der Fall- nur in geringerem Umfang.
Sollten Einzahlungen in Form einer zusätzlichen Entgeltumwandlung realisiert werden, sind die Leistungen im Alter nicht wie bei einer privat abgeschlossenen Riester- Renten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Zusätzliche Kosten von z.B.15-16% der Rentenleistungen sind dann immer abzuziehen.
Außerdem sind Sie sind nach wie vor im Betriebsrentenmodell, in dem eine Umrechnung in Punkten erfolgt. Damit haben sie keine garantierte Zusage wie im Gesetz verlangt, denn die Umrechnungsformel kann geändert werden. Die Übertragbarkeit eines Barwertes im Todesfall ist kaum machbar.
Sollten der Versicherte sich für VBLextra entscheiden, um die volle Riesterförderung in Anspruch nehmen zu können, ist noch folgendes zu berücksichtigen:
| 1. | Die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente vor dem 65. Lebensjahr führt zu einem Rentenabschlag von 0,4% für jeden Monat – bei der GRV sind es 0,3%- (bei einem Jahr 4,8%= 12 X 0,4% und bei 5 Jahren sind das 5 X 4,8% = 24 %). Die Jahre bringen auch keine Punkte, so dass bei einem Ausscheiden vorher in diesem System kaum die Rentenverluste berechnet werden können. Bei den Verträgen der privaten Versicherer erhalten Sie schon von Beginn an im Angebot genaue Informationen dazu. |
| 2. | Der Mindesteigenbeitrag liegt 2007 in den ABL bei 183,75 € / 15,31€ und in den NBL 157,60€ / 13,13€ (das sind 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 SGB IV). Damit ist es nicht wie bei privaten Versicherern möglich, den Sockelbetrag ab 2005 von 60 € im Jahr bzw. 5€ im Monat einzuzahlen, um die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. |
| 3. | Da sich Beamte, Richter, Soldaten, beitragsfrei Versicherte oder Angehörige von VBL- Pflichtversicherten nicht in der VBLextra freiwillig versichern dürfen, müssen Riesterverträge bei anderen Unternehmen abgeschlossen werden, was bei abgeleiteten Verträgen und Übertragungen im Todesfall erhebliche Probleme gäbe. |
| 4. | Die eingezahlten Beiträge können nicht vererbt werden. Ist bei Tod des Versicherten/ Leistungsbeziehers die Tarifvariante A oder B mitversichert worden, was auch zu niedrigeren Rentenleistungen im Alter führt, erhalten die in der GRV anspruchsberechtigten Hinterbliebenen die entsprechenden Hinterbliebenenleistungen. In der Tarifvariante C erfolgen keine Leistungen. Bei den privaten Versicherern wird in der Aufschubphase das vorhandene Deckungskapital auf den anderen Riestervertrag des Ehegatten übertragen oder ausgezahlt- dann unter Rückzahlung der staatlichen Förderung. In der Rentenzahlungsphase gibt es bei den privaten Versicherern eine vorher vereinbarte Rentengarantiezeit, so dass die je nach Versicherer mit bis zu 2,85 % jährlich steigenden Renten so lange wie vereinbart weiter gezahlt werden. |
| 5. | Die VBLextra kann auf Antrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Versicherung wird dann beitragsfrei gestellt. Eine Kapitalrückzahlung findet in der Ansparphase nicht statt. Bei den privaten Versicherern kann das Deckungskapital auf Riesterrentenverträge bei anderen Unternahmen übertragen werden. |
Da seit 2002 in der VBL auch eine zusätzliche Entgeltumwandlung bis 4% der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung durch Einzahlung in VBLextra oder VBLdynamik (hier in Fondsanlagen) möglich ist, gilt das gerade Gesagte über die Besteuerung und auch über die später zu zahlenden SV-Beiträge auch dafür.