Hier braucht man sicherlich nicht zu erläutern, dass für eine Beamtenversorgung keine Beiträge erhoben werden. Das ist allgemein bekannt. Was die Beamtenpension betrifft, werden sie steuerlich wie Werkspensionen behandelt.
Ein Beispiel soll das nochmals verdeutlichen:
| Pension 2.500 € x 12 = | 30.000 € |
| minus Versorgungsfreibetrag (36,8% von 30000€) maximal= | - 2.760 € |
| minus Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag | - 828 € |
| minus Werbungskostenpauschale | - 102 € |
| Einkommen | 26.310 € |
Wäre das das zu versteuernde Einkommen, müssten nach der Einkommenssteuertabelle 2006 4.663 € Steuern gezahlt werden. Wie schon zu Werkspensionen gesagt, sind Beamtenpensionen unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale bei Pensionierung ab 2040 voll zu besteuern. Mit der jetzigen Einkommenssteuertabelle wären das bei gleicher Pension 5.776 € - also 1.113 € mehr.
Nachdem viele junge Beamte von ihren Vorgängern nicht nur erfahren haben, dass von einer Beamtenversorgungsreform zur nächsten immer wieder wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung Einschränkungen erfolgten, werden hoffentlich diese Zahlen weiter zum Nachdenken anregen, über eine zusätzliche private Vorsorge nachzudenken.